Elternbrief des Schulleiters zum Schuljahresbeginn

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich freue mich, wieder alle Schülerinnen und Schüler in der Schule begrüßen zu können und hoffe, ihr seid gut erholt! Wir beginnen den Unterricht nach dem Szenario „Eingeschränkter Regelbetrieb“ und bitten um Verständnis für die späte Information, da bis zum Ferienende noch Änderungen nötig waren.

In diesem Szenario können wir weitgehend den gewohnten Unterricht erteilen, allerdings gibt es Einschränkungen und wir müssen neue Regeln zur Vermeidung von Ansteckung einhalten. Bitte besprechen Sie, liebe Eltern, die folgenden Regelungen mit Ihren Kindern und weisen sie auf die Wichtigkeit der Einhaltung hin. Nur wenn es gelingt, das Infektionsgeschehen zu begrenzen, können wir weiterhin den notwendigen Schulunterricht erteilen. Ich denke, es ist insbesondere im Interesse der Bildung und des Schulerfolgs unserer Schülerinnen und Schüler wichtig, dass wir alle durch Einhaltung dieser Regeln nach Möglichkeit weitere Einschränkungen des Schulunterrichts verhindern.

Regelungen für den „eingeschränkten Regelbetrieb“

1. Nach dem aktualisierten Niedersächsischen Hygieneplan (zum Download auf der Homepage des Kultusministeriums) werden die Schülerinnen und Schüler festen Gruppen („Kohorten“) zugewiesen. Kontakte zu Mitgliedern anderer Kohorten müssen vermieden werden. Der Mindestabstand von 1,50 m zu Mitgliedern anderer Kohorten ist im Gebäude wie auf dem Schulgelände unbedingt einzuhalten! Externe Personen, dazu gehören auch Eltern, können die Schule nur nach telefonischer Voranmeldung im Sekretariat betreten. Dort muss jeder Besuch dokumentiert werden.

2. Kohorten am Max: Jeder einzelne Jahrgang 5-11 bildet eine Kohorte. Innerhalb dieser Gruppe ist der Mindestabstand nicht vorgeschrieben. Die Jahrgänge 12 und 13 bilden eine Ausnahme. Sie werden als eine gemeinsame Kohorte geführt, sodass auch jahrgangsübergeifender Unterricht möglich ist. Die Kooperation mit anderen Oberstufen in Emden (z.B. JAG, IGS) erfordert, dass Schüler/innen verschiedener Schulen in jeder Situation einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten. Das wird im Unterrichtsraum über die feste Sitzordnung gewährleistet. Zusätzlich werden von den Fachlehrkräften gesonderte Zugangs- und Abgangsregelungen getroffen.

3. Für alle Wege im Schulgebäude und im Falle von Engpässen (Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m zu Mitgliedern anderer Kohorten) auch auf dem Schulhof ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung („Maske“) verpflichtend vorgeschrieben! Visiere oder Plexiglastrennwände stellen keine angemessene Alternative dar. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder mit genügend (waschbaren) Masken versorgt sind (auch zum Wechseln).

4. Für die ersten zwei Schulwochen (bis 11.09.2020) empfiehlt die Schule darüber hinaus auch in den Unterrichtsräumen dringend das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, um den evtl. Infektionsgefahren z.B. durch Reiserückkehrer direkt nach Ferienende zu begegnen. Nach Betreten des Unterrichtsraumes müssen sich alle Schüler/innen die Hände waschen bzw. in einigen Räumen desinfizieren. Bitte besprechen Sie diese Maßnahme mit Ihren Kindern.

5. Auf dem Schulhof sind die Aufenthaltsbereiche für jede Klasse bzw. die Jahrgänge in der Sek2 ausgewiesen (vgl. Anlage). Die Schüler dürfen sich nur in diesen Zonen aufhalten. Vor allem aber ist der Mindestabstand von 1,50 m zu Mitgliedern anderer Kohorten einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist in den zugewiesenen Aufenthaltsbereichen nicht nötig, jedoch auf den Wegen dorthin bzw. ins Gebäude.

6. Zusätzlich zur ausgeschilderten Einbahnregelung, gilt für alle Bereiche im Gebäude das Rechtsgeh-Gebot. So kann auch bei Gegenverkehr der Mindestabstand weitestgehend gewährleistet werden. Es bleibt dabei, dass für Gruppen mit Lehrkraft die Einbahnregelung nicht gilt und dass die Lehrkräfte auf die Einhaltung der Abstände achten und im Zweifel abwarten bis ein Engpass frei ist.

7. Regenpausen werden bei starken Niederschlägen über die Durchsageanlage bekannt gegeben. In dem Fall werden die Schülerinnen und Schüler von ihrer nächsten Lehrkraft möglichst umgehend auf dem Schulhof abgeholt und in den Unterrichtsraum geführt. Bitte achten Sie auf angemessene Kleidung, auch für ungemütliches Wetter!

8. Die Schüler werden vor jedem Unterricht von ihrer Lehrkraft in ihrem Aufenthaltsbereich auf dem Schulhof abgeholt. Sie betreten bei Unterrichtsbeginn ihren Unterrichtsraum zügig mit der Lehrkraft und begeben sich an ihre zugewiesenen Plätze bevor sie sich der Reihe nach die Hände waschen. Auf diese Weise vermeiden wir Engpässe durch wartende Lerngruppen auf den Fluren.

9. Schülergruppen betreten weiterhin das Gebäude nur in Begleitung ihrer Lehrkräfte! Die begleitenden Lehrkräfte wählen die kürzesten Wege direkt vom Schulhof durch die Treppenhäuser 1 und 2. Für Räume am Ende des Gebäudes wird das Treppenhaus 3 (Küche) über Pausenhalle und Mensa erreicht, um zu große Enge zu vermeiden. Die Sek2 (auch Jahrgang 11)  geht durch die Pausenhalle zum günstigsten Treppenhaus.

10. Der Unterricht findet grundsätzlich in ganzen Lerngruppen nach Stundenplan statt.

11. Der praktische Sportunterricht findet unter Wahrung besonderer Regeln statt. Die genauen Regelungen werden durch die Sportlehrkräfte mit den Lerngruppen besprochen.

12. Das Ganztagsangebot findet ebenfalls statt, allerdings unter Wahrung der Kohortengruppen. Das gilt auch für die Hausaufgabenbetreuung und den Förderunterricht. Die genauen Regelungen werden im Rahmen der AG-Wahlen bekanntgegeben.

13. Die Mensa kann nur von Max-Schüler/innen mit Mund-Nasenschutz betreten werden, um in den Pausen am Kiosk Snacks und Getränke zu kaufen. Dazu melden sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle bei der Aufsicht an und ab, damit ein Überblick über die Anzahl der im Gebäude befindlichen Personen ermöglicht wird. Gekaufte Speisen und Getränke können nicht in der Mensa verzehrt werden, sondern müssen in den zugewiesenen Aufenthaltsbereich auf den Schulhof mitgenommen werden.

14. In der Mittagspause bietet die Mensa ein warmes Mittagessen in Buffetform an. Die Essenausgabe erfolgt jedoch durch Personal der Fa. Vita-Catering (keine Selbstbedienung). Bei der Abholung des Essens und auf den Wegen innerhalb der Mensa gilt Maskenpflicht. Für alle Kohorten werden separate Tische eingerichtet, die ausreichend Abstand zur Nachbarkohorte gewährleisten. Am zugewiesenen Tisch kann die Maske abgenommen werden. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist der Aufenthalt in der Mensa nur möglich, um dort das gekaufte Mittagessen zu verzehren. Mitgebrachte Speisen (z.B. Pausenbrote) können nur in den zugewiesenen Aufenthaltsbereichen gegessen werden.

15. Bitte lesen Sie/lest aufmerksam den Vertretungsplan, da es zu Abweichungen vom Stundenplan oder vom Präsenzunterricht kommen kann. Einige wenige Lerngruppen werden teilweise Fernunterricht bekommen müssen, wenn Lehrkräfte aufgrund gesundheitlicher Bedingungen keinen Präsenzunterricht erteilen dürfen. Die betroffenen Klasse/Kurse werden gesondert informiert.

16. An Bushaltestellen gilt die Maskenpflicht wie im ÖPNV. Der Mindestabstand von 1,50 m zu Angehörigen anderer Kohorten ist möglichst einzuhalten.

17. Schulbesuch bei Erkrankung bzw. für Angehörige von Risikogruppen Schüler/innen, die sich nach Auslandsreisen oder aufgrund von Infektionen von Angehörigen in Quarantäne befinden, dürfen die Schule nicht besuchen. Nach Rückkehr von Reisen in Risikogebiete informieren Sie sich bitte über Testpflichten bzw. weitere vorgeschriebene Maßnahmen.

Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder mit Personen in einem Haushalt leben, die einer Risikogruppe angehören, sind schulpflichtig und müssen den Präsenzunterricht besuchen. Ausnahmen müssen beim Schulleiter unter Vorlage eines ärztlichen Attests beantragt werden. Der Antrag kann formlos erfolgen.

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Erkrankten bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Sollte sich das Infektionsgeschehen verstärken, kann der Schulbetrieb durch die Gesundheitsbehörden kurzfristig auf das Szenario B „Schule im Wechselmodell“ umgestellt werden. Dann würden der Unterricht wieder in Halbgruppen abwechselnd als Präsenz- und Fernunterricht stattfinden. In Fällen von Infektionen an der Schule kann es zu Szenario C: Quarantäne für einzelne Kohorten oder einer Schulschließung kommen.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen/ Euch mit diesen Hinweisen die notwenigen Reglungen verdeutlichen. Alle Regelungen werden zu Beginn des Unterrichts in den Klassen und Kursen noch einmal persönlich durch die Lehrkräfte erklärt und besprochen.

Ich wünsche uns allen einen guten Start ins neue Schuljahr und allen Schülerinnen und Schülern viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Frank Tapper, Schulleiter

 

Aufenthaltsbereiche – Schulhof